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Willkommen im BSafe Glass Konfigurator

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Speicherdauer: bis zu 2 Jahre
1
Produktionsart auswählen
Wählen Sie zwischen vier Glasarten. Wir haben für jede Anforderung und Beanspruchung, wie z.B. Küchenrückwände, Duschwände, Gartenzäune, etc. das passende Glas für Sie.
2
Glasplatten-Maße eingeben
Geben Sie im nächsten Schritt die gewünschten Glasplatten-Maße ein. Wir produzieren auf den Millimeter genau und der Konfigurator zeigt Ihnen an, welche Motive für Ihre Größe verfügbar sind.
3
Motiv bzw. Farbe und Motivausschnitt auswählen
Wählen Sie nun das Motiv oder die Farbe aus. Sie können den Ausschnitt des Motives im Auswahlfenster verschieben, ein- und auszoomen und nach Ihren Bedürfnissen anpassen.
4
In den Warenkorb legen und bestellen
Während Sie Ihre Glasplatte konfigurieren, wird Ihnen immer sofort der entsprechende Preis angezeigt. Das Glas nach Wunsch jetzt nur noch in den Warenkorb legen und bestellen.

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
(in der Folge kurz AGB)

der Firma

Glas Berger GmbH
FN 258529s des Landesgerichtes St. Pölten

Firmensitz:
Sonnenstraße 26
3322 Viehdorf


I. Anwendungsbereich und Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.)
Für den Geschäftsverkehr der Firma Glas Berger GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Glas Berger GmbH. Sämtliche Leistungen und Angebote der Fa. Glas Berger GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, anderslautenden und entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiemit ausdrücklich widersprochen und besitzen diese keine Gültigkeit. Es besteht auch kein Konsens, von den Allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen der Fa. Glas Berger GmbH abweichende Geschäftsbedingungen als rechtswirksam festzulegen.

2.)
Der Kunde erklärt seine vorbehaltslose Zustimmung zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, kurz AGB, der Fa. Glas Berger GmbH auch dadurch, dass er die Leistungen sowie Anbote der Fa. Glas Berger GmbH zulässt und diese annimmt.

3.)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Glas Berger GmbH sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit der Fa. Glas Berger GmbH, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, dies auch im Sinne und Umfang eines Rahmenvertrages.

4.)
Abreden und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und müssen von der Geschäftsführung genehmigt werden, ansonsten solche nicht gelten, auch Zusagen oder Mitteilungen von Mitarbeitern der Fa. Glas Berger GmbH erlangen nur für den Fall Rechtswirksamkeit, als sie von der Geschäftsführung ausdrücklich in schriftlicher Form genehmigt und bestätigt werden. Die Mitarbeiter der Fa. Glas Berger GmbH sind nicht befugt, verbindliche Zusagen und Abreden in rechtswirksamer Form für die Fa. Glas Berger GmbH zu treffen.

5.)
Die Fa. Glas Berger GmbH liefert die Ware in handelsüblicher Beschaffenheit, der Inhalt der von der Fa. Glas Berger GmbH zur Verfügung gestellten Produktbeschreibungen und Produktangaben wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich schriftlich Bezug genommen wurde. Insbesondere stellen Produktbeschreibungen und Produktangaben keine Garantiezusagen dar, soferne Gegenteiliges nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. 


II. Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag

1.)
Angebote seitens der Fa. Glas Berger GmbH erfolgen stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.)
Die Bestellung des Kunden gilt als bindendes Angebot eines Vertrages über die bestellte Ware und/oder Leistung. Werden an die Glas Berger GmbH Angebote bzw. Bestellungen gerichtet, so ist der Anbietende hieran eine angemessene, jedenfalls aber 2-wöchige Frist, berechnet ab Zugang des Angebotes gebunden.

3.)
Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Fa. Glas Berger GmbH.
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Fa. Glas Berger GmbH nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt hat oder die Aufträge bzw. Bestellungen anderweitig ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
Als Auftragsbestätigung gilt auch ein Lieferschein bzw. eine Ausgangsrechnung der Fa. Glas Berger GmbH.
Auch das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware und/oder Leistung bewirkt jedenfalls den Vertragsabschluss.

4.)
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen stets zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Fa. Glas Berger GmbH.

5.)
Ein Kostenvoranschlag wird von der Fa. Glas Berger GmbH nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden, Kostenvoranschläge sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen unverbindlich und jedenfalls entgeltlich.
Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird dem Kunden gutgeschrieben, wenn aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

6.)
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

7.)
Werkzeichnungen, Skizzen oder Aufmaßunterlagen müssen vor Fertigung stets vom Kunden schriftlich bestätigt frei gegeben werden und ist der Kunde im Sinne seiner Mitwirkungsverpflichtung hiezu verpflichtet.

8.)
Sollte eine Planung durch die Fa. Glas Berger GmbH vom Kunden bestellt werden, stellt dies jedenfalls eine entgeltliche Zusatzleistung dar und kann von der Fa. Glas Berger GmbH angemessen in Rechnung gestellt werden. 


III. Preise, Versand und Verpackung

1.)
Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart, werden die zur Zeit der Durchführung des Auftrages jeweils gültigen Preise berechnet, wobei Preisänderungen stets vorbehalten sind.
Alle Preise sind netto zuzüglich der Umsatzsteuer sowie zuzüglich aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird sohin gesondert verrechnet und in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2.)
Die angebotenen Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab Werk bzw. ab Lager, ohne Verpackung, ohne Versicherung und ohne Versandkosten. Soweit die Berechnung des Preises auf der Grundlage des Gewichtes oder einer sonstigen Größe erfolgt, gilt die vor Lieferabgang in den Lieferpapieren der Fa. Glas Berger GmbH festgestellte Einheit als maßgeblich. Sollten sich die Lohnkosten bzw. Produktionskosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse sowie aufgrund produktionstechnisch bedingter Mehrkosten verändern oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kosten stellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist die Fa. Glas Berger GmbH berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

3.)
Angebotspreise der Fa. Glas Berger GmbH basieren auf der Leistungsbeschreibung des Bestellers ohne Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse, Mengen und Aufmaßänderungen bedingen sohin stets einen Mehrpreis.

4.)
Transportkosten sind im Preis nicht enthalten, es gelten die jeweils angemessenen Versandspesen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, versendet die Fa. Glas Berger GmbH die Ware auf Gefahr des Käufers bzw. Bestellers, wobei Versandart, Versandweg und Frachtführer von der Fa. Glas Berger GmbH bestimmt werden. Der Kunde hat jedoch bei Bestellung die Möglichkeit, kostenpflichtig eine Versicherung hinsichtlich des Versandes abzuschließen und dadurch das Transportrisiko zu versichern. Der Umfang der Versicherung und die Versicherungsbedingungen sind auf der Website der Fa. Glas Berger GmbH näher erläutert. Die Fa. Glas Berger GmbH ist zudem berechtigt, die anfallenden Verpackungskosten sowie Bearbeitungsspesen zusätzlich angemessen in Rechnung zu stellen, wobei die jeweiligen Verrechnungssätze auf der Website der Fa. Glas Berger GmbH angeführt werden. Der Versand erfolgt lose, auf Mehrwerkgestellen (Wechselgestellen) oder auf Spezialtransportern der Fa. Glas Berger GmbH.

Der Kunde verpflichtet sich, diese Leihgestelle zu erfassen und den Verbleib nachzuweisen. Die Mehrwerkgestelle sind innerhalb einer Frist von vier Wochen an die Fa. Glas Berger GmbH zurückzustellen.

Nach ungenütztem Ablauf dieses Zeitraumes ist die Fa. Glas Berger GmbH berechtigt, die Transportgestelle zum Selbstkostenpreis von EUR 700,-- pro Stück in Rechnung zu stellen, was auch bei Verlust oder Beschädigung der Gestelle gilt. Alle sonstigen Verpackungen (Kisten, Verschläge, Füllmaterial etc.) sind vom Kunden stets auf seine Kosten und Verantwortung zu entsorgen. Sollten Montage- und Aufstellungsleistungen bzw. Dienstleistungen einschließlich der Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter des Kunden bestellt werden, gelten die jeweiligen Dienstleistungspreise der Fa. Glas Berger GmbH, diese Leistungen sind jedenfalls zusätzlich zu bezahlen, was auch für die Reisekosten und Spesen in Durchführung des Auftrages gilt. Für Dienstleistungen an Samstagen/Sonntagen und anderen Zeiten als der Normalarbeitszeit sowie an Feiertagen ist die Fa. Glas Berger GmbH jedenfalls stets berechtigt, die angemessenen Zuschläge in Rechnung zu stellen.


IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

1.)
Zahlungen sind vom Kunden gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sollte eine gesonderte Vereinbarung nicht vorliegen, beträgt das Zahlungsziel jedenfalls 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug. Die Fa. Glas Berger GmbH ist jedenfalls stets berechtigt, auch Teillieferungen durch Teilrechnungen zur Zahlung fällig zu stellen. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung des Kunden ist das Datum des Einlangens bzw. der Verfügbarkeit der Zahlung bei der Fa. Glas Berger GmbH.

Es gilt generell jeglicher Skontoabzug als ausgeschlossen, es sei denn, es wurde hiefür eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung in Schriftform geschlossen. Für diesen Fall beginnt die Skontofrist bereits ab Rechnungsdatum zu laufen und hat die Zahlung innerhalb der Skontofrist der Fa. Glas Berger GmbH zugegangen zu sein, da ansonsten die Skontoabzugsberechtigung als verwirkt gilt. Bei Teil- und Schlussrechnungen gilt der Skontoabzug für jede Rechnung als verwirkt, sofern bei einer Teilrechnung oder der Schlussrechnung die vereinbarte Skontofrist vom Kunden bei der Bezahlung nicht eingehalten wird. Die Geltendmachung etwaiger Mängel entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Eine Aufrechnung mit Forderungen, die nicht rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind, ist ausgeschlossen, entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte. 

2.)
Für den Fall einer Ratenzahlungsvereinbarung gilt jedenfalls Terminsverlust bei Verzug mit einer Rate als festgelegt, sodass sodann das gesamte offene Obligo ohne Nachfristsetzung und ohne weitere Androhung des Terminsverlustes sofort zur Zahlung fällig wird.

3.)
Die Einhaltung der Zahlung bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Bedingung für die weitere Leistungserbringung bzw. Vertragserfüllung durch die Fa. Glas Berger GmbH dar, bei Zahlungsverzug durch den Kunden ist die Fa. Glas Berger GmbH berechtigt, die laufenden Arbeiten sofort einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten, alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten samt einem allfälligen Gewinnentgang sowie samt aller Vorlaufs-, Bereithaltungs- und Planungskosten hat der Kunde zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Kunde zudem verpflichtet, der Fa. Glas Berger GmbH auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen vorprozessualen Kosten zu ersetzen, wie insbesondere Mahnspesen, Kosten einschreitender Inkassobüros sowie tarifmäßige Kosten eingeschalteter Rechtsanwälte. Für die eigenen Mahnspesen der Fa. Glas Berger GmbH gilt ein Eigenkostenspesenersatz von zumindest EUR 10,-- pro Mahnung als festgelegt. Im Übrigen gelten im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden alle Rechnungen als sofort ohne Abzug fällig. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ist die Fa. Glas Berger GmbH berechtigt, die Unsicherheitseinrede zu erheben sowie die weitere Lieferung und Leistung von der Beibringung ausreichender Sicherheiten abhängig zu machen. Dies gilt auch bei schuldhaftem Zahlungsverzug. Zahlungen des Kunden werden stets auf die ältesten Schulden angerechnet, dies zuerst auf Kosten, danach auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und erst nachfolgend auf Kapital. Bei Zahlungsverzug gelten im Übrigen die Bestimmungen des Zinsrechtsänderungsgesetzes, wonach die Fa. Glas Berger GmbH berechtigt ist, Zinsen in Höhe von 4 % Prozent zu begehren, bei Unternehmer für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges 9,2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Fa. Glas Berger GmbH ist jedoch auch berechtigt, die der Fa. Glas Berger GmbH tatsächlich entstandenen und über die laut Zinsrechtsänderungsgesetz geltenden Zinssätze hinausgehenden Zinsen und Spesen gegen gesonderten Nachweis zu begehren.


V. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (Kapital, Zinsen, Spesen und Kosten) Eigentum der Fa. Glas Berger GmbH. Der Eigentumsvorbehalt kann – mit oder ohne Rücktritt vom Vertrag – hinsichtlich der gesamten Lieferung und Leistung geltend gemacht werden. Bei Verbindung, Vermischung oder Weiterveräußerung oder sonstiger Weiterverarbeitung tritt der Kunde den – auch aliquoten – Kaufpreis sicherungshalber an die Fa. Glas Berger GmbH ab, bei Weitergabe gegen Bezahlung übereignet der Kunde der Fa. Glas Berger GmbH den vom zukünftigen Käufer zu empfangenden Preis im Wege des Besitzkonstituts. Der Kunde hat der Fa. Glas Berger GmbH jede von dritter Seite erfolgte oder drohende Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferung oder Leistung sofort mittels eingeschriebenen Briefes anzuzeigen und haftet für alle Unkosten, welche die Fa. Glas Berger GmbH zur Abwendung einer solchen Pfändung aufwenden muss. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der von der Fa. Glas Berger GmbH getätigten Lieferungen und Leistungen mit anderen Sachen erwirbt die Fa. Glas Berger GmbH Miteigentum an der neuen Sache und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsleistung der Fa. Glas Berger GmbH zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Für den Fall jeglicher Weiterveräußerung der Lieferung oder Leistung der Fa. Glas Berger GmbH durch den Kunden – sei es auch in verarbeiteter Form – tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen Forderungen und Ansprüche gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder sonstige Erlösansprüche inkl. Versicherungsleistungen entstehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche der Fa. Glas Berger GmbH an die Fa. Glas Berger GmbH sicherungshalber ab, wobei diese Abtretung seitens der Fa. Glas Berger GmbH angenommen wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Dritten hierüber in Kenntnis zu setzen. Jegliche Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderung durch den Kunden ist unzulässig. Wird die Ware von der Fa. Glas Berger GmbH aufgrund des Eigentumsvorbehaltes zurückgenommen, so liegt nur dann ein Rücktritt vor, wenn dies von der Fa. Glas Berger GmbH ausdrücklich erklärt wird.


VI. Gewährleistung
Die Fa. Glas Berger GmbH leistet Gewähr für Mängel, welche bei der Übergabe nachweislich vorhanden sind. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 Satz 2 ABGB gilt als ausgeschlossen.Den Kunden trifft die Pflicht zur unverzüglichen Mängelrüge, welche der Fa. Glas Berger GmbH konkret in schriftlicher Form spätestens innerhalb von 7 Tagen ab erfolgter Übergabe zugegangen sein muss, widrigenfalls die Ware als mangelfrei gilt. Für die Konkretheit der Mangelrüge wird festgelegt, dass auch geeignete Fotos und geeignete Dokumentationen vom Kunden beizubringen sind, aus welchen sich der Mangel verdeutlichen lässt. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind vom Kunden unverzüglich, jedenfalls aber binnen 7 Tagen nach Entdeckung in schriftlicher Form konkret und detailliert zu rügen, ansonsten auch diesbezüglich jeglicher Gewährleistungsanspruch entfällt, jegliche Gewährleistung endet jedenfalls mit Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist, die Gewährleistungsfrist beträgt jedenfalls stets 12 Monate ab Lieferdatum. Unerhebliche Minderungen des Wertes oder der Tauglichkeit der Lieferung begründen keinen Mangel, aus welchem Rechte abgeleitet werden können.

Die Gewährleistung ist jedenfalls bei nachstehenden Fällen ausgeschlossen:
a.) Bei Nichteinhaltung der Einbau-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen, insbesondere auch bei unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung, mangelnder Instandhaltung oder Nichteinhaltung der angeführten Verglasungsrichtlinien und Reinigungsempfehlungen

b.) Bei Abnützung, die auch bei bestimmungs- und sachgemäßem Gebrauch unvermeidlich ist, natürliche Abnützung, dies gilt insbesondere auch für Verschleißteile, Beschläge Laufrollen udgl.

c.) Bei nicht von der Fa. Glas Berger GmbH durchgeführter Nachbesserung oder Veränderung durch Dritte

d.) Bei Glasbruch

e.) Bei Vorliegen der unter dem Punkt XII. genannten Fällen, Begleitumstände sowie Effekte, über welche aufgeklärt, gewarnt und hingewiesen wurde.

Für den Fall des Vorliegens von Mängeln kann der Kunde nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, die Verbesserung oder der Austausch der Sache ist von der Fa. Glas Berger GmbH in angemessener Frist zu erbringen. Der Kunde kann zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, wegen des Mangels selbst kann der Kunde auch als Schadenersatz zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch begehren. Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich jedoch nicht auf Mängel, die erst nach der Übergabe entstanden sind, auch tritt eine Mängelvermutung nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist, sohin typischerweise anzunehmen ist, dass er nicht bereits bei der Übergabe der Sache vorhanden war. Die Glas Berger GmbH trägt weiters keine Gewähr für Mängel und Schäden, welche beim Vertragspartner insbesondere durch natürliche Abnützung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, Temperatur- und Witterungseinflüsse oder durch unsachgemäße Behandlung, Verunreinigung, Verschmutzung, Verwendung falschen Zubehörs oder ungewöhnliche Ereignisse entstanden sind. Bei allfälligen Mängeln gelten jedenfalls die gewährleistungsrechtlichen Vereinbarungen, wonach der Kunde zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen kann, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für die Fa. Glas Berger GmbH, verglichen mit anderen Abhilfen, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Die Fa. Glas Berger GmbH übernimmt keine Haftung für technische Störungen beim Vertrieb der Produkte. Die Fa. Glas Berger GmbH behält sich auch eine Einstellung des Betriebes jederzeit vor; dies jedoch unbeschadet einer ordnungsgemäßen Abwicklung bereits erfolgter Vertragsabschlüsse. Die Fa. Glas Berger GmbH klärt zudem darüber auf, dass jegliches Glas eine Eigenfarbe entwickeln kann. Auch bei einem weißen Hintergrund, beispielsweise Hinterglasanbringungen, kann sich eine Eigenfarbe entwickeln, beispielsweise kann die Farbe weiß in eine grünliche Schattierung gehen. Die Fa. Glas Berger GmbH kann somit keine farblichen Zusicherungen diesbezüglich abgeben, dies würde keinen Mangel darstellen.

Auch sind in der Natur oder gemäß den physikalischen Gesetzen Auswirkungen möglich, welche keinesfalls einen Gewährleistungsanspruch begründen können. Gläser können sich durch die Luftfeuchtigkeit beschlagen, es kann auch zu Spontanbrüchen des Glases kommen, ausschließbar sind auch keine Nickelsulfidbildungen, hiedurch sind auch Blasenbildungen nicht ausschließbar, wie besonders aufgeklärt, sind auch die gegeben Toleranzen für gebogenes Glas zu berücksichtigen, welche ebenfalls keine Gewährleistungsverpflichtung darstellen können. Sollten genaue Abmessungen und Aufmaßermittlungen durch den Kunden selbst erfolgen, die Fa. Glas Berger GmbH somit die Fertigung ausschließlich aufgrund der Angaben des Kunden vornehmen, entfällt ebenfalls jegliche Gewährleistung, der Kunde hat ausdrücklich zu bestätigen, die volle Verantwortung für die Abmessungen und Aufmaßermittlungen in diesem Fall zu tragen.


VII. Produkthaftung

Produkthaftungsmäßig gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ist die Glas Berger GmbH verpflichtet, nach dem Produkthaftungsgesetz dem Kunden den Hersteller, Importeur oder denjenigen zu nennen, der der Glas Berger GmbH das Produkt geliefert hat, wird die dazu angemessene Frist einvernehmlich mit mindestens acht Wochen bestimmt.


VIII. Mängel in der Leistungserbringung

Bei unvollständigen Lieferungen, Fehllieferungen, oder im Fall einer sonstigen Pflichtverletzung (Nebenpflicht), welche die Glas Berger GmbH zu vertreten hat, ist der Glas Berger GmbH eine angemessene, mindestens 4-wöchige Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung zu gewähren. Mehr- oder Minderlieferungen bzw. Mehr- oder Mindergewichte in handelsüblichen Toleranzen sowie Toleranzbereiche des Produktes selbst sind unerheblich und stellen keinen Mangel dar, welcher zur Beanstandung berechtigt.


IX. Haftung und Schadenersatz

Die Glas Berger GmbH haftet nur für jene Schäden, dies im Übrigen auch für den vorvertraglichen Bereich und für sämtliche Warn- und Hinweispflichten, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kausal beruhen, eine Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit gilt – ausgenommen für Personenschäden - als ausgeschlossen. Jeglicher Schadenersatz gilt zudem betragsmäßig eingeschränkt, wobei die höchstmögliche Schadenersatzsumme jedenfalls mit dem Rechnungswert beschränkt ist. Eine Haftung für Mangelfolgekosten, Verzugskosten bzw. Verzugsschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, immaterielle Schäden und mittelbare Schäden gilt als ausgeschlossen. Wegen eines Mangels selbst kann der Kunde auch als Schadenersatz zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch verlangen. Der Kunde kann jedoch den ziffernmäßig beschränkten Geldersatz verlangen, wenn sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich ist oder für die Glas Berger GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Dasselbe gilt, wenn die Glas Berger GmbH die Verbesserung oder den Austausch ernstlich verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt. Die gesetzliche Frist für Schadenersatzansprüche beginnt ab erfolgter Übergabe zu laufen, für Unternehmer geltend die Verkürzungen der Verjährungsfrist auf ein Jahr als bedungen. Die Vermutung des Verschuldens gemäß § 1298 ABGB gilt als ausgeschlossen. Sollten sonstige Schadenersatzforderungen aus anderen Bestimmungen und Rechtsgrundlagen abgeleitet werden, gilt jedenfalls ein vollständiger Haftungsausschluss als festgelegt und zeichnet der Kunde die Glas Berger GmbH haftungsmäßig völlig frei, es gilt auch jegliche Haftung für Mangelfolgekosten, Verzugskosten bzw. Verzugsschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, immaterielle Schäden und mittelbare Schäden als ausgeschlossen. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


X. Liefertermine 
Die Glas Berger GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung bzw. Lieferung möglichst einzuhalten, es besteht jedoch hierauf kein Rechtsanspruch und sind sämtliche genannten Leistungs- und Liefertermine unverbindlich und ohne Gewähr, es sei denn, der Liefertermin wird durch die Glas Berger GmbH ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Der Kunde ist außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages berechtigt. Angestrebte Erfüllungstermine können im Übrigen nur dann eingehalten werden, sofern der Kunde alle notwendigen Vorarbeiten leistet sowie die Grundvoraussetzungen selbst schafft, der Kunde hat zudem seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Umfang nachzukommen. Lieferverzögerungen oder Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen oder nachträglich zur Verfügung gestellter Unterlagen entstehen, sind von der Glas Berger GmbH nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug der Glas Berger GmbH führen, daraus resultierende Mehrkosten sind vom Kunden selbst zu tragen. Liefertermine sind unverbindlich, zudem haftet die Glas Berger GmbH nicht für Auslieferungsverzögerungen, welche durch Vorlieferanten, Hersteller oder Transporteure bedingt sind, weiters nicht für jene Fälle, welche auf höhere Gewalt oder auf sonstige nicht von der Glas Berger GmbH beeinflussbare Umstände zurückzuführen sind, was auch für behördliche Verfügungen, Streiks, Krankenstände und Betriebsausfälle sowie für sämtliche Fälle von vis maior gilt. Wird ein als verbindlich bestätigter Liefertermin aus von der Glas Berger GmbH zu vertretenden Gründen überschritten, so ist der Glas Berger GmbH eine angemessene, mindestens 4-wöchige, Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu gewähren. Sollte der Kunde nach ungenütztem Verstreichen der Nachfrist von seinem Recht auf Vertragsrücktritt Gebrauch machen wollen oder Schadenersatz statt Leistung begehren, so ist der Kunde verpflichtet, dies der Glas Berger GmbH unter Setzung einer weiteren angemessenen Nachfrist zur Leistungserbringung von mindestens 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


XI. Urheberrechte, Schutzrechte und Geheimhaltung

Sollte eine Sonderanfertigung über Kundenwunsch erfolgen und der Kunde für Design und Ausgestaltung die Vorgaben liefern, so hat der Kunde zu erklären, dass hiedurch nicht in die Schutzrechte Dritter - insbesondere Muster- sowie Markenschutzrechte, Patentrechte und Urheberrechte – eingegriffen wird, der Kunde hält jedenfalls die Fa. Glas Berger GmbH hiefür vollkommen schad- und klaglos, sofern die Fa. Glas Berger GmbH in Anspruch genommen wird.
Dies gilt auch für alle Kunstverglasungen (Rillenschliff, Decoblei, Schmelzglas, Bleiverglasung, GB:PRINT und Sandstahlmattierung), die nach Vorgaben des Kunden zu fertigen sind. Der Kunde haftet jedenfalls der Fa. Glas Berger GmbH dafür, dass Waren, welche von der Fa. Glas Berger GmbH nach den Angaben sowie nach den Ausgestaltungs- und Designwünschen des Kunden herzustellen sind, nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen oder diese verletzen. Die Fa. Glas Berger GmbH führt allenfalls notwendige Abwehrprozesse nur für den Fall, dass der Kunde dies unter verbindlicher Kostenübernahmerklärung sowie unter verbindlicher Übernahme des Prozessrisikos ausdrücklich verlangt und der Fa. Glas Berger GmbH ausreichende Sicherheit bezüglich der zu erwartenden Prozesskosten leistet. Der Kunde erklärt zudem, ihm durch die Geschäftsbeziehung anvertraute Unterlagen der Fa. Glas Berger GmbH nicht weiterzugeben oder zu verwerten und jedenfalls den Geheimnisschutz einzuhalten. Der Kunde hat sich auch jeglicher Nutzung der Marken bzw. der Logos der Fa. Glas Berger GmbH zu enthalten und Nachahmungen sowie Vervielfältigungen zu unterlassen. Der Kunde ist ebenso verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit der Fa. Glas Berger GmbH bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und Pläne sowie ähnliche Gegenstände dürfen Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig. Der Kunde ist zudem verpflichtet, die ihm überlassenen Unterlagen nur für den vereinbarten Geschäftszweck zu verwenden, jegliche Veröffentlichung, Weitergabe oder Zugänglichmachung an Dritte ist untersagt.


XII . Spezielle Aufklärungen, Empfehlungen und Sonderhinweise im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Schadenersatzausschlüssen.

1.) ESG-STEMPEL
ESG Hersteller sind nach europäischer Norm EN 12150 verpflichtet, alle ausgehenden Scheiben zu stempeln. Um ihren optischen Ansprüchen gerecht zu werden, wird unser ESG der Fa. Glas Berger GmbH an der Kante gestempelt. Sollte aber wider Erwarten dennoch eine ESG Kennzeichnung auf der Fläche aufgebracht sein, ist dies kein Reklamationsgrund.

2.) ABDRÜCKE
Bedingt durch den thermischen Vorspannungs- bzw Biegeprozess kann es bei Einscheibensicherheitsgläsern bzw. bei VSG/ESG Gläsern zu chemischen und mechanischen Veränderungen der Oberflächenbeschaffenheit kommen. So können z.B. Pünktchenbildungen und Rollenabdrücke, sowie ggf. Randabdrücke entlang den Höhenkanten auftreten. Diese sind KEIN Reklamationsgrund. Ebenso beeinflussen diese thermischen Eigenschaften die Haltbarkeit von UV-Verklebungen, daher kann hier keine Gewähr für die Haltbarkeit übernommen werden. Bedingt durch die Oberflächenbeschaffenheit des ESG kann eine blasenfreie Verklebung nicht gewährleistet werden.

3.) STATIK
Für die Zulassung des Einsatzes der Scheiben und für die statische Überprüfung wird keine Gewähr übernommen. Der glastechnisch richtige Einsatz ist seitens der Fa. Glas Berger GmbH nicht geprüft. Um rechtlich abgesichert zu sein, wird dem Kunden empfohlen, die statische Berechnung durch einen Ziviltechniker für Glas durchführen zu lassen.

4.) TOLERANZEN FÜR GEBOGENES GLAS
Maßtoleranzen =+ 2 mm je laufender Meter
Versatz (Verwindung) = max. + 3 mm je laufender Meter
Durchbiegung der Höhenkanten = max. + 3 mm je laufender Meter
Abweichung der Konturtreue = max. + 3 mm je laufender Meter
Kanten- und Bohrlochversatz bei VSG aus ESG/ TVG-Einheiten = max. + 3 mm je laufender Meter
Aufwölbungen sind im Bereich der Abwicklungskanten möglich.
Die Randbereiche der Abwicklung sind aus technischen Gründen IMMER gerade auslaufend. Dies ist bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Durch die Foliendicke von 1,5 mm kann es bei gebogenen VSG bzw. VSG/ESG oder VSG/TVG Verbünden zu einer anderen Optik als bei geraden Gläsern mit geringeren Folienaufbauten kommen. Bei gebogenen Scheiben beziehen sich alle Maßangaben auf die konvexe Seite (Bogenaussenseite) der Scheiben. Ansichtsseite von Zeichnungen ist stets die konvexe Seite.

5.) ANISOTROPIEN
Anisotropien entstehen bei Glas, das einem thermischen Vorspannprozess unterzogen wurde. Durch die unterschiedlichen Spannungszonen entsteht eine Doppelberechung der Lichtstrahlen. Nur die polarisierten Anteile des Tageslichtes machen diese Erscheinung durch spektralfarbene Ringe, Wolkenbilder und ähnliches sichtbar. Diese Erscheinungen sind produktionsbedingt und kein Reklamationsgrund. Die Anordnung der Anisotropiefelder können bei Nachlieferungen, aber auch innerhalb einer Fertigungscharge unterschiedlich angeordnet sein.

6.) FARBGLEICHHEIT
Aufgrund der unübersichtlichen Rohglassituation gibt es eine breite Palette von Bezugsquellen für Floatgläser. Das bedeutet, dass es zu nicht unerheblichen Farbabweichungen kommen kann und Dickgläser statt 15 oder 19 mmm auch 16 oder 20 mm sein können. Bei Satinato-Gläsern gewinnt dies eine ganz besondere Bedeutung, da nicht gewährleistet werden kann, dass jede Charge mit dem gleichen Floatglas gefertigt wird und der Ätzton immer gleich ist. Allein durch Verwendung eines anderen Basisglases kann ein gänzlich anderer Farbeindruck entstehen. Hierauf hat die Fa. Glas Berger GmbH leider keinen Einfluss.

7.) SIEBDRUCK
Werden Siebdruckgläser vor einem hellen Hintergrund eingesetzt oder von der dem Betrachter abgwandten Seite her beleuchtet, kann der fertigungsbedingte Eindruck eines Sternenhimmels bzw. von Streifenbildung entstehen. Die Ursache liegt in der nicht absoluten Lichtundurchlässigkeit der Emailschicht. Um diesen Effekt zu vermeiden, dürfen diese Gläser nur vor einem dunklen Hintergrund eingebaut werden. Die Emailseite dieser Siebdruckgläser ist nicht als Ansichtseite geeignet, da auf dieser Seite fertigungsbedingte Strukturen sichtbar sind, welche von der Glasseite betrachtet, nicht mehr zu erkennen sind. Aus produktionstechnischen Gründen ist eine absolute Farbgleichheit nicht immer möglich. Das gilt insbesondere für Nachbestellungen und beim Drucken im VSG-Folienverbund.

8.) GLASBRUCH
Bei der Herstellung und beim Transport von Glasscheiben kann es immer wieder zu unvermeidbaren Brüchen kommen. Eine Haftung der Fa. Glas Berger GmbH für daraus resultierende Ansprüche, sowie auch für allfällige sonstige Mangelfolgeschäden aus welchen Gründen auch immer, wird von der Fa. Glas Berger GmbH abgelehnt.

9.) SPONTANBRUCH BEI ESG
Aufgrund von Materialfehlern bei der Herstellung des Basisglases in den Floatglaslinien, wie z.B. Nickelsulfid-Einschlüsse, kann ESG plötzlich und unerwartet zerstört werden bzw. brechen. Es sind ein Heatsoak-Test empfohlen, welcher allerdings nicht im Preis mit inbegriffen ist.
Ebenso können die Glasproduzenten nicht garantieren, dass es keine Spontanbrüche mit ESG bei beschichteten Glastypen gibt, welche durch klimatische Temperatureinflüsse auftreten können. Aus diesen oben genannten Gründen kann die Fa. Glas Berger GmbH keine Gewähr dafür geben, dass in dem von der Fa. Glas Berger GmbH gelieferten ESG (trotz möglichem Heatsoak-Test) keine Spontanbrüche auftreten.

10.) UV-VERKLEBUNG
Die Fa. Glas Berger GmbH weist darauf hin, dass Gläser die mit UV-Klebern verklebt worden sind vor Erschütterungen, Verwindung, Vibration, Stoß, Kälte und Feuchtigkeit geschützt werden müssen, da UV-Klebstoffe "spröde" Verbindungen sind. Auf verklebte Gläser kann daher keine Gewähr auf Festigkeit, bzw. Dauerhaftigkeit der Verklebung abgegeben werden, wenn einer der oben angeführten Punkte nicht eingehalten wurde, d.h. nachträgliche Reklamationen nach Übernahme der Waren werden nicht anerkannt.

11.) GLASSKOTELACKIERUNG
Glasskotelackierungen ergeben eine DCAUERHAFTE Verbindung der Farbe mit der Glasoberfläche. Abriebfestigkeit, Feuchtigkeitsbeständigkeit und Farbbeständigkeit sind von diesem Produkt geprüft und vom Erzeuger garantiert. Zur Verklebung wird Ramsauer oder Perenator Spiegelkleber empfohlen, für andere Produkte wird keine Gewähr abgegeben.

12.) B:IN GLASS VSG
Es wird empfohlen, die B:IN GLASS VSG Produkte der Fa. Glas Berger GmbH ausschließlich mit Ramsauer Neutral 120 (transparent) zu versiegeln. Nur mit diesem Silikon kann eine Delamination durch Weichmacher ausgeschlossen werden. Für andere Silikone wird keine Haftung übernommen.

13.) CLEARSHIELDBESCHICHTUNGEN
sind grundsätzlich mit warmen Wasser und Mikorfasertuch zu reinigen. Chemische Reinigungsmittel können den Oberflächenschutz zerstören.

14.) SPEZIELLE REKLAMATIONEN
Reklamationen bezüglich Oberflächen- und Kantenbeschädigungen müssen vom Kunden bei sonstigem Verlust des Anspruches innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Auslieferungsdatum schriftlich angezeigt werden. Die Beanstandung hat auch stets vor Montage oder Weiterverarbeitung bei sonstigem Verlust des Anspruches zu erfolgen.


XIII. Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 3322 Viehdorf.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist für beide Teile das jeweils sachlich zuständige Gericht in Bezug auf den Firmensitz der Glas Berger GmbH in 3322 Viehdorf (Bezirksgericht Amstetten oder Landesgericht St. Pölten), der Kunde unterwirft sich diesem Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart und unterwirft sich der Kunde dieser Rechtswahl. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes oder EU Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von der Glas Berger GmbH automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse an die Glas Berger GmbH bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die der Glas Berger GmbH zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


XIV. Urheberrecht

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen der Fa. Glas Berger GmbH bleiben ebenso wie Marken, Muster, Logos, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der Fa. Glas Berger GmbH. Die Fa. Glas Berger GmbH gilt hierüber als alleiniger Urheber und verbleiben sämtliche diesbezüglichen Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte bei der Fa. Glas Berger GmbH.


XV. Geschäftsbedingungen nur für Konsumenten

1.) Für Konsumenten im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)

2.) Der Ausschluss der Vermutung der Mangelhaftigkeit gilt nur gegenüber Unternehmern und entfällt bei Konsumenten im Sinne des KSchG. Es gilt daher im Verhältnis gegenüber Konsumenten die Bestimmung des § 924 ABGB: „Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist."

3.) Die Haftungsbeschränkungen betreffend Schadenersatz gelten gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG nicht, die Schadenersatzfrist beträgt für Konsumenten jedenfalls 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

4.) Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nur für Unternehmer. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, so ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Verlegt der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland, so bleibt jenes österreichische Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Kunde zuletzt seinen inländischen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hatte.

5.) Die verkürzten Gewährleistungsfristen gelten nicht für Konsumenten im Sinne des KSchG. Für Konsumenten im Sinne des KSchG geltend die gesetzlichen Gewährleistungsfristen des § 933 ABGB: „Das Recht auf die Gewährleistung muss, wenn es unbewegliche Sachen betrifft, binnen drei Jahren, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden."

6.) Konsumenten im Sinne des KSchG werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erstellung von Kostenvoranschlägen entgeltlich ist und gilt die Entgeltlichkeit der Erstellung eines Kostenvoranschlages auch gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG als ausdrücklich vereinbart.
Weiters werden Konsumenten im Sinne des KSchG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit des Kostenvoranschlages nicht als vereinbart gilt. Die Fa. Glas Berger GmbH ist daher berechtigt, allfällige Mehraufwendungen dem Konsumenten gegenüber in Rechnung zu stellen.
Dies bedarf zudem jedenfalls noch einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung der Fa. Glas Berger GmbH und dem Konsumenten.

7.) Die Preise verstehen sich gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG als Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer.

8.) Terminsverlust: Ist der Konsument mit der Zahlung zumindest einer Rate seit mindestens sechs Wochen in Verzug und hat die Fa. Glas Berger GmbH den Konsumenten unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt, tritt Terminsverlust ein, sodass der gesamte offene Forderungsbetrag sofort zur Zahlung fällig wird.

9.) Als Verzugszinsen gelten gegenüber Konsumenten die in § 1000 ABGB festgelegten 4 % per anno.

10.) Der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes sowie das Aufrechnungsverbot gelten nicht gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG.


11.) WIDERRUFSRECHT FÜR KONSUMENTEN im Sinne des KSchG und AUSNAHMEN

A) Widerruf bei einheitlicher Lieferung von Waren

Der Konsument im Sinne des KSchG hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Konsument der Glas Berger GmbH (3322 Viehdorf, Sonnenstraße 26, office@glas-berger.at, Tel.: + 43 7472 68693, Fax: + 43 7472 686 93 -9) mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Konsument kann dafür das beigefügte Muster – Widerrufsformular verwenden, dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Der Konsument kann das Muster – Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Webseite der Glas Berger GmbH (www.glas-berger.at oder www.kuechenrueckwaende-glas.at) herunterladen und übermitteln. Macht der Konsument von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird ihm unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Konsument den Vertrag widerruft, hat die Glas Berger GmbH alle Zahlungen, die sie vom Konsumenten erhalten hat, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Konsument eine andere Art der Lieferung als die von der Glas Berger GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen dem Konsumenten ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der Glas Berger GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Glas Berger GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Konsumenten wurde anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Konsumenten aufgrund dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnet. Die Glas Berger GmbH kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Ware wieder zurückerhalten hat oder bis der Konsument den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er die Glas Berger GmbH über den Widerruf des Vertrages unterrichtet hat, an die Glas Berger GmbH (3322 Viehdorf, Sonnenstraße 26, Sabine Berger) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Konsument die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren sind vom Konsumenten zu tragen. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren hat der Konsument nur aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.


B) Widerruf bei getrennter Lieferung von mehreren Waren bei einheitlicher Bestellung

Der Konsument im Sinne des KSchG hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Konsument der Glas Berger GmbH (3322 Viehdorf, Sonnenstraße 26, office@glas-berger.at, Tel.: + 43 7472 68693, Fax: + 43 7472 686 93 -9) mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Konsument kann dafür das beigefügte Muster – Widerrufsformular verwenden, dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Der Konsument kann das Muster – Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Webseite der Glas Berger GmbH (www.glas-berger.at oder www.kuechenrueckwaende-glas.at) herunterladen und übermitteln. Macht der Konsument von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird ihm unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Konsument den Vertrag widerruft, hat die Glas Berger GmbH alle Zahlungen, die sie vom Konsumenten erhalten hat, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Konsument eine andere Art der Lieferung als die von der Glas Berger GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen dem Konsumenten ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der Glas Berger GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Glas Berger GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Konsumenten wurde anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Konsumenten aufgrund dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnet. Die Glas Berger GmbH kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Ware wieder zurückerhalten hat oder bis der Konsument den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er die Glas Berger GmbH über den Widerruf des Vertrages unterrichtet hat, an die Glas Berger GmbH (3322 Viehdorf, Sonnenstraße 26, Sabine Berger) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Konsument die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren sind vom Konsumenten zu tragen. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren hat der Konsument nur aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.


C) Widerruf bei getrennter Lieferung von einer Ware

Der Konsument im Sinne des KSchG hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Konsument der Glas Berger GmbH (3322 Viehdorf, Sonnenstraße 26, office@glas-berger.at, Tel.: + 43 7472 68693, Fax: + 43 7472 686 93 -9) mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Konsument kann dafür das beigefügte Muster – Widerrufsformular verwenden, dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Der Konsument kann das Muster – Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Webseite der Glas Berger GmbH (www.glas-berger.at oder www.kuechenrueckwaende-glas.at) herunterladen und übermitteln. Macht der Konsument von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird ihm unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Konsument den Vertrag widerruft, hat die Glas Berger GmbH alle Zahlungen, die sie vom Konsumenten erhalten hat, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Konsument eine andere Art der Lieferung als die von der Glas Berger GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen dem Konsumenten ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der Glas Berger GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Glas Berger GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Konsumenten wurde anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Konsumenten aufgrund dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnet. Die Glas Berger GmbH kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Ware wieder zurückerhalten hat oder bis der Konsument den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er die Glas Berger GmbH über den Widerruf des Vertrages unterrichtet hat, an die Glas Berger GmbH (3322 Viehdorf, Sonnenstraße 26, Sabine Berger) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Konsument die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren sind vom Konsumenten zu tragen. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren hat der Konsument nur aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.


D) Widerruf bei Lieferung von Speditions – Waren

Der Konsument im Sinne des KSchG hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Konsument der Glas Berger GmbH (3322 Viehdorf, Sonnenstraße 26, office@glas-berger.at, Tel.: + 43 7472 68693, Fax: + 43 7472 686 93 -9) mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Konsument kann dafür das beigefügte Muster – Widerrufsformular verwenden, dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Der Konsument kann das Muster – Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Webseite der Glas Berger GmbH (www.glas-berger.at oder www.kuechenrueckwaende-glas.at) herunterladen und übermitteln. Macht der Konsument von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird ihm unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Konsument den Vertrag widerruft, hat die Glas Berger GmbH alle Zahlungen, die sie vom Konsumenten erhalten hat, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Konsument eine andere Art der Lieferung als die von der Glas Berger GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen dem Konsumenten ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der Glas Berger GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Glas Berger GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Konsumenten wurde anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Konsumenten aufgrund dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnet. Die Ware wird von der Glas Berger GmbH abgeholt und hat der Konsument die unmittelbaren Kosten der Rücksendung in Höhe von EUR 495,-- zu tragen. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren hat der Konsument nur aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.


E) Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbraucher zugeschnitten sind,
  • zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;

12.) Gefahrenübergang beim Versendungskauf
Entgegen den Bestimmungen in Punkt III. gilt gegenüber Konsumenten, dass die Glas Berger GmbH das Transportrisiko trägt.


XVI. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführung aller anderen Geschäftsbedingungen Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen stets der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses an sich, ein konsensuales Abgehen von der vereinbarten Form der Schriftlichkeit wird ausgeschlossen.

Glas Berger GmbH

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